Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
GetAdventure GmbH ist auf Passagiergleitschirmflüge in der Zentralschweiz spezialisiert. Sie überträgt die Ausführung aller Gleitschirmflüge und anderer Aktivitäten auf externe Dienstleisterinnen und Dienstleister. In der Regel handelt es sich hier vor allem um selbstständig arbeitende Gleitschirmpiloten und -pilotinnen. Daneben können fallweise auch Aktivitätsleiter für andere Freizeitaktivitäten, Fahrerinnen und Fahrer, sowie Caterer oder Gastrobetriebe beauftragt werden. Alle diese Auftragnehmer werden nachfolgend gesamt «Veranstalter» genannt.
GetAdventure GmbH ist für die Vermittlung der Aktivitäten, teilweise für die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, teilwiese für den Betrieb der Logistik und teilweise für das Inkasso für Dritte zuständig.
2. Vertragsabschluss
Mit der mündlichen oder schriftlichen Buchung durch den Kunden/die Kundin, die direkt bei GetAdventure GmbH oder über eine Vermittlerplattform getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden/der Kundin und GetAdventure GmbH ein verbindlicher Vertrag zustande.
Der Kunde/ die Kundin erkennt durch seine Buchung die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm/ihr und GetAdventure GmbH.
3. Vertragsgegenstand
GetAdventure GmbH verpflichtet sich, die vom Kunden/von der Kundin gewünschte Leistung im Rahmen der Online-Beschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen.
Leistungserweiterungen sind auf Wunsch des Kunden/der Kundin und nach Absprache mit GetAdventure GmbH möglich. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden/von der Kundin getragen.
4. Preise
Die Preise auf der Homepage verstehen sich pro Person in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Preise in Fremdwährungen werden jeweils dem aktuellen Tageskurs angepasst.
5. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden/die Kundin
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit und Einverständnis von GetAdventure GmbH gültig. Bereits erhaltene Dokumente wie Gutscheine und Tickets sind zurückzugeben.
Bei einer Komplettannullierung werden dem Kunden/der Kundin folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:
Bei Gruppenreservationen (ab 6 Teilnehmenden):
14 – 8 Tage vor der Aktivität: 30 %
7 Tage – 25 Stunden vor der Aktivität: 75 %
24 Stunden vor der Aktivität oder bei Nichterscheinen: 100 %
Bei Einzelpersonen (bis 5 Teilnehmenden):
ab 36 Stunden vor der Aktivität: 100%
Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden/die Kundin entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Mehrkosten, die durch späteren Antritt, verfrühtes Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung entstehen, sind durch den Kunden/die Kundin zu tragen.
Bei Drittleistungen wie Fahrtdiensten, Catering etc. gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Dienstleisterinnen und Dienstleister. Diesbezüglich allenfalls anfallende Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
6. Annullierung oder Vertragsänderungen durch den Veranstalter
Die gebuchte Veranstaltung kann vom Veranstalter respektive tagesverantwortlichen Piloten auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmende durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder andere Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5.
Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, insbesondere aufgrund unsicherer Wetter- und Naturverhältnisse und damit einhergehender Sicherheitsbedenken seitens des Veranstalters sowie aufgrund behördlicher Massnahmen, Streik, kurzfristiger Betriebsstörungen (z.B. bei Bergbahnen) oder anderer Gründe nicht ausgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen.
Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen und Aufwendungen (z.B. für Bergbahnen), zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen des tagesverantwortlichen Piloten/ der tagesverantwortlichen Pilotin sind endgültig. Veranstaltungsänderungen, im Besonderen kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsorts, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich um eine gleichwertige Ersatzleistung.
7. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmenden
Beim Gleitschirmfliegen wird keine besondere Fitness, aber eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmenden verpflichten sich, GetAdventure GmbH sowie den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmende dürfen unter keinen Umständen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen oder Medikamente nehmen, die ihr Urteils- und Handlungsvermögen einschränken. Bei folgenden Gesundheitszuständen ist ggf. eine ärztliche Konsultation sinnvoll: Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Epilepsie, erhöhtes Risiko im Herz-Kreislauf-System, Schäden am Bewegungsapparat, neurologische Beschwerden, chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen. In jedem Fall findet die Aktivität in diesen Fällen auf Risiko des Teilnehmenden statt.
Der Teilnehmende verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen von GetAdventure GmbH sowie dem beauftragten Veranstalter strikt Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Teilnehmende von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen gemäss Ziffer 5, nach Aktivitätsbeginn erfolgen keine Rückerstattungen.
8. Bild- und Videomaterial
Die bei den Gleitschirmflügen von GetAdventure GmbH bzw. beauftragten Veranstaltern angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von GetAdventure GmbH. GetAdventure GmbH ist berechtigt, dieses Bild- und Videomaterial zu speichern (Backup) sowie für Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für GetAdventure GmbH gegenüber dem Kunden/der Kundin entstehen. Ist der Kunde/die Kundin damit nicht einverstanden, hat er dies dem Veranstalter vor oder nach der Aktivität schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird auch kein Backup der Aufnahmen erstellt.
9. Versicherung
Die Teilnehmenden sind grundsätzlich nicht durch GetAdventure GmbH versichert. Jeder Teilnehmende ist selbst für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Hängegleiterunfälle) verantwortlich, z.B. im Falle einer Verletzung auf dem Weg zum Treffpunkt oder auf dem gemeinsamen Weg mit dem Veranstalter zum Startplatz.
Der Teilnehmende ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Gleitschirmflug mit Risiken verbunden ist. Da beispielsweise bei Hängegleitern das Fahrwerk den Beinen von Pilot und Passagier entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden.
Der ausführende Pilot / die ausführende Pilotin hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5’000’000 abgeschlossen. Die Haftung des Piloten / der Pilotin für Körper- und Sachschäden, die dem Passagier / der Passagierin während eines Gleitschirmfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.
9. Beanstandungen
Sollte der Kunde/ die Kundin Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem tagesverantwortlichen Veranstalter resp. Piloten schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der tagesverantwortliche Pilot ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt.
Der Veranstalter wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen sofort nach vertraglichem Ende der Aktivität, spätestens jedoch innert 7 Tagen bei GetAdventure GmbH eingereicht werden.
Der Beanstandung sind die Bestätigung des Veranstalters und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei GetAdventure GmbH verwirken sämtliche Ansprüche.
10. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen GetAdventure GmbH, den von ihr beauftragten Veranstalter (Pilot, Fahrdienst, Caterer etc.) oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Veranstalter ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt der Veranstalter berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätenleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmender, des Teilnehmenden selbst, Naturereignissen, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmender die Weisung des Veranstalters, Aktivitätenleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
11. Datenschutz
Es werden die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes angewandt. Die gespeicherten Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht. GetAdventure GmbH speichert keine Daten von Kreditkarten. Der Kunde/die Kundin erklärt sich mit der Bearbeitung seiner Daten innerhalb der Firma einverstanden. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. GetAdventure GmbH übernimmt keine Verantwortung, die dem Kunden/der Kundin aus einer missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten entstehen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Kriens. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, die eigenen Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden/der Kundin geltend zu machen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
Teilnehmende aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder GetAdventure GmbH noch der Veranstalter auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.