Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Die GetAdventure GmbH ist auf Passagiergleitschirmflüge und die Aus-/Weiterbildung von Gleitschirmpiloten in der Zentralschweiz spezialisiert. Sie überträgt die Aus- und Durchführung der Passagiergleitschirmflüge sowie Aus-/Weiterbildungen (nachfolgend «Aktivität» genannt) in der Regel an qualifizierte Dritte, d.h. selbstständig arbeitende, lizenzierte Gleitschirmpiloten und -pilotinnen. Die zur Aus-/Durchführung der Aktivität beigezogenen Dritten werden fortan «ausführende Veranstalter» genannt.

2. Vertragsabschluss

Mit der schriftlichen, telefonischen, persönlichen oder elektronischen Buchung durch den Kunden, die direkt bei der GetAdventure GmbH oder über eine Vermittlerplattform getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und der GetAdventure GmbH ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch die Buchung die allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der GetAdventure GmbH.

3. Vertragsgegenstand

Die GetAdventure GmbH verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchte Leistung gemäss ihrer Ausschreibung – im Regelfall durch den ausführenden Veranstalter – zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, der GetAdventure GmbH den vertraglich vereinbarten Preis zu bezahlen. Kurzfristige Leistungserweiterungen sind auf Wunsch des Kunden und nach Absprache mit dem ausführenden Veranstalter möglich. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen und direkt beim ausführenden Veranstalter bezahlt, soweit eine Vorabzahlung bei der GetAdventure GmbH aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

4. Preise

Die Preise auf der Homepage verstehen sich pro Person in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Zahlungen (bar) in Fremdwährungen werden jeweils dem aktuellen Tageskurs angepasst.

5. Gutscheine

Gutscheine der GetAdventure GmbH sind ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig, sofern auf dem Gutschein nichts anderes vermerkt ist. Sie sind übertragbar, werden jedoch nicht bar ausbezahlt.

Der Gutschein ist bei der Buchung oder spätestens vor Durchführung der Aktivität vorzulegen beziehungsweise mit dem entsprechenden Gutscheincode einzulösen. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Reicht der Gutscheinwert zum Zeitpunkt der Einlösung nicht für die gewünschte Leistung aus, ist die Differenz vom Kunden zu bezahlen. Liegt der Preis der gewählten Leistung unter dem Gutscheinwert, besteht kein Anspruch auf Barauszahlung des Restbetrags. Restbeträge verbleiben auf dem teil-eingelösten Gutschein und können innerhalb der Gültigkeitsfrist für weitere Buchungen verwendet werden. Für Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Einlösung eines Gutscheins übernimmt die GetAdventure GmbH keine Haftung. Wird ein mit Gutschein gebuchter Termin wetter-, sicherheits- oder organisationsbedingt durch die GetAdventure GmbH oder den ausführenden Veranstalter abgesagt, bleibt der Gutschein gültig und es wird ein Ersatztermin vereinbart.

6. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden

Annullierungen oder Vertragsänderungen durch den Kunden haben schriftlich zu erfolgen. Massgeblich für die Berechnung allfälliger Annullierungskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Annullierung bei der GetAdventure GmbH. Bereits erhaltene Dokumente wie Gutscheine und Tickets sind zurückzugeben.
Bei einer Komplettannullierung werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:
Bei Gruppenreservationen (ab 5 Teilnehmenden):
14 – 8 Tage vor der Aktivität: 30 %
7 Tage – 25 Stunden vor der Aktivität: 75 %
24 Stunden vor der Aktivität oder bei Nichterscheinen: 100 %
Bei Einzelpersonen (bis 4 Teilnehmenden):
ab 48 Stunden vor der Aktivität: 100%
Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Mehrkosten, die durch späteren Antritt, verfrühtes Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung entstehen, sind durch den Kunden zu tragen.
Bei Drittleistungen wie Fahrtdiensten, Catering etc. gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Dienstleister. Diesbezüglich allenfalls anfallende Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

    7. Annullierung oder Vertragsänderungen durch den ausführenden Veranstalter

    Die gebuchte Veranstaltung kann vom ausführenden Veranstalter auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmende durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder andere Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten die Annullierungskosten gemäss Ziffer 6.
    Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, insbesondere aufgrund unsicherer Wetter- und Naturverhältnisse und damit einhergehender Sicherheitsbedenken seitens des ausführenden Veranstalters sowie aufgrund behördlicher Massnahmen (z.B. Luftraumbeschränkungen), Streik, kurzfristiger Betriebsstörungen (z.B. bei Bergbahnen) oder anderer Gründe nicht ausgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen.
    Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen und Aufwendungen (z.B. für Bergbahnen), zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen des ausführenden Veranstalters sind endgültig. Veranstaltungsänderungen, im Besonderen kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsorts, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der ausführende Veranstalter bemüht sich um einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung.

      8. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmenden

      Beim Gleitschirmfliegen wird keine besondere Fitness, aber eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die GetAdventure GmbH sowie den ausführenden Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmende dürfen unter keinen Umständen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen oder Medikamente nehmen, die ihr Urteils- und Handlungsvermögen einschränken. Bei folgenden Gesundheitszuständen ist ggf. eine ärztliche Konsultation sinnvoll: Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Epilepsie, erhöhtes Risiko im Herz-Kreislauf-System, Schäden am Bewegungsapparat, neurologische Beschwerden, chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen. In jedem Fall findet die Aktivität in diesen Fällen auf Risiko des Teilnehmenden statt.

      Minderjährige Teilnehmende benötigen die Zustimmung einer sorgeberechtigten Person. Ist diese bei der Durchführung der Aktivität nicht vor Ort, muss vor Beginn der Aktivität eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Ohne entsprechende Zustimmung kann die Teilnahme verweigert werden; in diesem Fall gelten die Annullierungsbestimmungen gemäss Ziffer 6.
      Der Teilnehmende verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen der GetAdventure GmbH sowie dem ausführenden Veranstalter strikt Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Teilnehmende von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen gemäss Ziffer 6 der AGB, nach Aktivitätsbeginn sind Rückerstattungen ausgeschlossen.

      9. Bild- und Videomaterial

      Die bei den Passagierflügen durch die ausführenden Veranstalter angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum der ausführenden Veranstalter sowie der GetAdventure GmbH. Die GetAdventure GmbH ist berechtigt, dieses Bild- und Videomaterial zu speichern (Backup) sowie für Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für die GetAdventure GmbH gegenüber dem Kunden entstehen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, hat er dies dem ausführenden Veranstalter vor oder nach der Aktivität schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird auch kein Backup der Aufnahmen erstellt.

      10. Versicherung

      Die Teilnehmenden sind weder durch die GetAdventure GmbH noch durch den ausführenden Veranstalter versichert. Jeder Teilnehmende ist selbst für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle, insbesondere Hängegleiterunfälle) und für den Abschluss einer Sach- und Annullierungskostenversicherung verantwortlich.
      Der Teilnehmende ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Gleitschirmflug mit Risiken verbunden ist. Da beispielsweise bei Hängegleitern das Fahrwerk den Beinen von Pilot und Passagier entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Wettereinflüssen (insbesondere Wind) nicht ausgeschlossen werden.

      Der ausführende Veranstalter hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5’000’000 abgeschlossen.

      Einzelne, aber nicht alle ausführenden Veranstalter, verfügen zugunsten des Passagiers über eine zusätzliche, nicht obligatorische Unfallversicherung mit einem auf die Schweiz beschränkten Geltungsbereich und mit einer maximalen Deckungssumme von CHF 100’000 für Heilungskosten. Leistungen aus dieser Unfallversicherung können beansprucht werden, nachdem die Leistungen einer allfällig vorhandenen Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft sind. Der Passagier hat der GetAdventure GmbH im Rahmen der Buchung, bei Online-Buchungen im Textfeld für Bemerkungen, mitzuteilen, ob er einen ausführenden Veranstalter wünscht, der über eine zusätzliche Unfallversicherung zugunsten des Passagiers verfügt. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass es dem Passagier gleichgültig ist, ob der ausführende Veranstalter über eine zusätzliche Unfallversicherung zu seinen Gunsten verfügt. Er kann diesfalls gegenüber der GetAdventure GmbH und dem ausführenden Veranstalter keine Ansprüche aus dem Fehlen der zusätzlichen Unfallversicherung ableiten oder geltend machen.

      11. Beanstandungen

      Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, ist dies umgehend dem ausführenden Veranstalter schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der ausführende Veranstalter ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt.
      Der ausführende Veranstalter wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung nach Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen sofort nach vertraglichem Ende der Aktivität, spätestens jedoch innert 7 Tagen bei der GetAdventure GmbH eingereicht werden.
      Der Beanstandung sind die Bestätigung des ausführenden Veranstalters und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der GetAdventure GmbH verwirken sämtliche Ansprüche.

      12. Haftung

      Der Kunde ist sich bewusst, dass die GetAdventure GmbH die Aus-/Durchführung der gebuchten Aktivität an einen selbständigen Dritten/eine selbständige Dritte überträgt (= ausführender Veranstalter) und erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Einzige Ausnahme hiervon bildet die Aus-/Durchführung der gebuchten Aktivität durch Herrn Marcel Schmid, Inhaber und Geschäftsführer der GetAdventure GmbH.
      Die GetAdventure GmbH resp. die von ihr beauftragten Veranstalter sind überdies berechtigt, allfällige Hilfspersonen zur Leistungserbringung beizuziehen.
      Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl zugunsten der GetAdventure GmbH als auch zugunsten der berechtigterweise beigezogenen Veranstalter und allfällige Hilfspersonen.
      Die GetAdventure GmbH, die ausführenden Veranstalter und deren Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Schäden, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmender, des Teilnehmenden selbst, Naturereignissen, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmender die Weisung des ausführenden Veranstalters nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des ausführenden Veranstalters.
      Überträgt die GetAdventure GmbH die Ausführung der Aktivität berechtigterweise auf den ausführenden Veranstalter (Regelfall), so haftet sie nicht für dessen Handeln oder Unterlassen. Die GetAdventure GmbH haftet dem Kunden diesfalls nur für die vertraglich vereinbarte Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion des Veranstalters.

      13. Datenschutz

      Es werden die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes angewandt. Die gespeicherten Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Die GetAdventure GmbH speichert keine Daten von Kreditkarten. Der Kunde erklärt sich mit der Bearbeitung seiner Daten innerhalb der Firma einverstanden. Der Kunde ist verpflichtet seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die GetAdventure GmbH übernimmt keine Verantwortung, die dem Kunden aus einer missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten entstehen.

      14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

      Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich bei allfälligen Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder die GetAdventure GmbH noch der ausführende Veranstalter auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.
      Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der GetAdventure GmbH oder des ausführenden Veranstalters zuständig.

      15. Salvatorische Klausel

      Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

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